Kosten
Die Kosten für einen Platz in unserer anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaft richten sich nach der Größe des gewählten Zimmers und setzen sich aus der Warmmiete, den Betreuungskosten sowie den Haushaltskosten zusammen.

Die Warmmiete umfasst die Nutzung des eigenen Wohnraums sowie der gemeinschaftlich genutzten Wohn- und Aufenthaltsbereiche. Die Haushaltskosten beinhalten unter anderem die tägliche Verpflegung, die Zubereitung der Mahlzeiten, Reinigungsleistungen der Gemeinschaftsbereiche, Wäscheversorgung sowie weitere Leistungen, die für einen gut organisierten und angenehmen Alltag innerhalb der Wohngemeinschaft erforderlich sind.
Die Betreuungskosten umfassen den personellen Aufwand für den Einsatz unserer Präsenzkräfte. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens in der Wohngemeinschaft und tragen maßgeblich dazu bei, den Bewohnerinnen und Bewohnern einen strukturierten, angenehmen und selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen. Dabei stehen sie beratend, motivierend und hilfestellend zur Seite, ohne den Bewohnerinnen und Bewohnern ihre Selbstständigkeit zu nehmen. Darüber hinaus übernehmen sie eine wichtige Schnittstellenfunktion und stehen in engem Austausch mit dem ambulanten Pflegedienst sowie weiteren an der Versorgung beteiligten Personen, um eine reibungslose Organisation und ein harmonisches Zusammenwirken aller Beteiligten sicherzustellen.
Die pflegerischen Leistungen werden – entsprechend des bestehenden Pflegegrades – direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, beispielsweise die Medikamentengabe, das Anlegen von Verbänden oder die Wundversorgung, wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und unterschiedliche Ansprüche an das Wohnen und die Betreuung hat, nehmen wir uns Zeit für eine persönliche und unverbindliche Beratung. In diesem Gespräch erläutern wir Ihnen transparent die Zusammensetzung der einzelnen Kostenbestandteile und informieren Sie ausführlich über die Leistungen der Pflegekasse, der Krankenkasse sowie über den selbst zu tragenden Eigenanteil.
Sollten die eigenen finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Unterstützung durch den zuständigen Sozialhilfeträger beziehungsweise das Amt für Soziale Angelegenheiten zu erhalten. Auch hierbei lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zur Finanzierung, helfen auf Wunsch bei der Antragstellung und begleiten Sie bei der Klärung möglicher Leistungsansprüche.

Kontaktieren Sie uns – Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Angebot, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist.